Sicherheitswerkbänke Prüfung Kassel – DIN EN 12469
Sicherheitswerkbänke der Klassen II und III müssen nach DIN EN 12469 jährlich geprüft werden. Die Prüfung stellt den Personen-, Produkt- und Umgebungsschutz sicher und dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand der Werkbank. In den Laboren des Industrieparks Kassel-Bettenhausen und im Wissenschaftspark Kassel ist die Jahresprüfung Teil des Qualitätsmanagements.
Jährliche Prüfpflicht nach DIN EN 12469
Sicherheitswerkbänke unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Die DIN EN 12469 schreibt eine jährliche Wiederholungsprüfung vor. Zusätzlich ist nach jedem Filterwechsel, nach Reparaturen und nach einem Standortwechsel eine Prüfung erforderlich. Die Prüfung umfasst alle Schutzfunktionen der Werkbank: Personenschutz, Produktschutz und Umgebungsschutz.
Prüfumfang der Jahresprüfung
Die Jahresprüfung umfasst die Messung der Abluft- und Zuluftgeschwindigkeit, die Filterintegritätsprüfung (HEPA/ULPA-Filter), den Nachweis des sicheren Luftschleiers, die Prüfung der Druckverhältnisse und die Funktionsprüfung aller Bedienelemente und Alarme. Die Messwerte werden mit den Herstellerangaben und den Sollwerten aus der Vorprüfung verglichen.
Personenschutz, Produktschutz und Kreuzkontamination
Die Prüfung weist die drei Schutzziele nach: Personenschutz gegen biologische Arbeitsstoffe, Produktschutz gegen Kontamination von außen und Schutz gegen Kreuzkontamination zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen. Für Werkbänke im Gewerbegebiet Kassel-Waldau ist die Dokumentation dieser Prüfungen Voraussetzung für die Arbeit mit gentechnisch veränderten Organismen nach GenTSV.
Messgeräte und Kalibrierung
Die Prüfung erfolgt mit kalibrierten Messgeräten: thermisches Anemometer für die Luftgeschwindigkeit, Aerosolgenerator und Photometer für die Filterintegritätsprüfung, Differenzdruckmanometer für Druckmessungen. Die Messgeräte müssen nach den Vorgaben der DIN EN 12469 kalibriert sein und die Kalibrierung muss im Prüfbericht ausgewiesen werden.
Prüfbericht und Dokumentation
Jede Prüfung wird in einem Prüfbericht dokumentiert. Der Bericht enthält die Gerätedaten, die Messergebnisse aller Prüfungen, einen Soll-Ist-Vergleich, festgestellte Abweichungen und eine Gesamtbewertung. Auf dem Gerät wird eine Prüfplakette mit dem Prüfdatum und dem Datum der nächsten Prüfung angebracht. Der Prüfbericht ist Teil der Labordokumentation und muss aufbewahrt werden.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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